Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Abkürzung: EAR) ist ein relativ einfaches Instrument, um den Gewinn des vergangenen Kalenderjahres zu kalkulieren. Es kann von Steuerpflichtigen verwendet werden, die nicht dazu verpflichtet sind, die doppelte Buchführung vorzunehmen.

Diese EAR (Kurzform für Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) geht ebenfalls an das Finanzamt, damit die Behörden auf der Grundlage der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die zu zahlenden Steuern berechnen können. Aber was muss in der Rechnung enthalten sein, woher bekommt man das Formular und wie wird sie ausgefüllt? Im Folgenden gibt es alle wissenswerten Informationen zu der EAR.

Wann darf man das vereinfachte Konzept der EAR benutzen?

Auf die doppelte Buchführung, die viel Zeit und Energie bindet, können viele Selbstständige und Kleinunternehmen verzichten. Auch die neuerdings boomende Gruppe der Start-Ups aus vielen Branchen fällt unter die Kleinunternehmen. Folgende Gruppen dürfen sich der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bedienen:

  • Selbstständige und Freelancer
  • Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingeschrieben sein müssen
  • Betriebe, deren jährlicher Gewinn 60.000 € nicht überschreitet und deren Umsatz ebenfalls unter 600.000 € pro Jahr liegt

Was sind die Vorteile der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Sie wird unkompliziert mit der Gegenüberstellung der Zuflüsse und Abflüsse aus der Firmenkasse erstellt (Betriebseinnahmen- und Ausgaben). Daher orientiert sich die EAR an den tatsächlich geflossenen Summen von Geld, das macht die Aufstellung überschaubarer und leichter nachvollziehbar. Hier lohnt sich wieder einmal die Aufbewahrung aller Belege, Abrechnungen und Quittungen, die für die EAR benötigt werden, sonst müssen diese wiederbeschafft werden.

Es gibt außerdem elektronische Eingabeformulare, die online benutzt werden können und die Aufstellung der Zu- und Abflüsse noch mehr erleichtern. Damit kann viel Zeit bei der Buchhaltung gespart werden, das gibt vor allem Start-Ups und Selbstständigen mehr Zeit für die Aufgaben innerhalb des Unternehmens.

Was beinhaltet die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Die einfache Rechnung ist: Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn des Unternehmens im letzten Kalenderjahr (Zufluss- und Abfluss-Prinzip). Es werden nur die tatsächlich erfolgten Ein- und Ausgaben erfasst, die in Geld vollzogen wurden. Elemente wie Veränderungen im Warenbestand, dem Fuhrpark oder bei Verkaufsartikeln werden nicht in die EAR miteinbezogen.

Folgende Aspekte sollten enthalten sein:

  • alle eigenen Einnahmen
  • alle Einnahmen des Betriebs (als Nettobetrag)
  • die im Kalenderjahr eingenommene Umsatzsteuer
  • alle Ausgaben des Betriebs
  • Löhne und Gehälter für alle Angestellten (auch das eigene)
  • Werbungskosten (sind von der Steuer absetzbar)
  • Ausgaben für PKWs bzw. andere Fahrzeuge
  • sonstige Ausgaben

In Sachen formelle Vorgaben ist die EAR recht unkompliziert: Als Selbstständige/r unter einer gewissen Einkommensgrenze muss kein bestimmtes Schema bei der Eintragung beachtet werden. Natürlich kann trotzdem jederzeit das offizielle Formular des Finanzamts verwendet werden, es steht auf den entsprechenden Internetseiten zum Download bereit.

Selbstredend müssen alle Ein- und Ausgaben belegt werden, hier wirkt sich eine eher nachlässige Buchführung äußerst negativ aus.

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Autor:

Daniel Herndler ist Autor und Experte zu Themen, wie Business, Finanz und Arbeitnehmer in Österreich, und stellt alle Informationen und Inhalte, sowie kostenlose Vorlagen in Word und PDF in einfacher Sprache zur Verfügung.

Stand: 04/2024