Ende Mai 2018 gab es eine große Aufregung in der virtuellen Welt des Internets: Eine neue EU-Verordnung zum Thema Datenschutz trat in Kraft, die DSGVO. Das Kürzel steht für Datenschutz Grundverordnung zum Schutz personenbezogener Daten und sollte die privaten Daten aller Internetnutzer besser schützen. So soll Datenmissbrauch vorgebeugt werden und Besucher einer Webseite sollen klar und deutlich über ihre gespeicherten Elemente aufgeklärt werden.

Die Sanktionen bei Zuwiderhandlung sind im Zuge der neuen Regelung deutlich verschärft worden: Bei fehlender Information beim Betreten einer Seite können durch Verbraucher Abmahnungen oder Bußgelder eingeklagt werden. Viele Webseiten-Betreiber rüsteten daraufhin nach, alle Unternehmen, die regelmäßig automatische Newsletter an Kunden schickten, mussten erneut um deren Einwilligung bitten. Doch auf was müssen Webseiten-Betreiber seit der neuen Regelung vom 25.05.2018 bei der Datenschutzerklärung achten?

Warum ist die Datenschutzerklärung so wichtig?

Das Ziel der Gesetzesreform war es, den Besuchern einer Webseite die Chance zu geben, alle von sich gesammelten Daten einzusehen und zu erkennen, welche wo gesammelt wurden. Das gehört nach Meinung der zuständigen EU-Datenbeauftragten zu den grundlegenden Persönlichkeitsrechten eines jeden EU-Bürgers.

Genau diese Informationen über die eigenen gesammelten Daten müssen seitdem präzise, transparent, leicht verständlich und leicht zugänglich gemacht werden. Für Webseiten-Betreiber bedeutet das: Sie haben eine eindeutige Informationspflicht ihren Nutzern gegenüber und müssen dieser nachkommen.

Was sollte in der Datenschutzerklärung einer Webseite enthalten sein?

Die Datenschutzerklärung Ihrer eigenen Seite sollte gut zugänglich und sichtbar auf der Webseite untergebracht werden, dafür bieten sich ein Unterpunkt in der Menü-Navigation oder ein Verweis am unteren Ende (Foot) der Seite an. Folgende Punkte sollten Sie in Ihrer Datenschutzerklärung thematisieren:

  • zu welchem Zweck werden persönliche Daten der User gesammelt und gegebenenfalls gespeichert?
  • wie können User mit Fragen oder Anliegen mit Ihnen - oder dem Datenschutzbeauftragten - in Kontakt treten?
  • wie lange werden persönliche Daten, die von den Usern erhoben werden, gespeichert?
  • falls Besucher Ihrer Webseite nicht mit der Speicherung und/ oder Verwendung der Daten einverstanden sind: Wie können diese Beschwerde einlegen oder der Speicherung widersprechen?

Wer ist gut geeignet für die Erstellung der Datenschutzerklärung?

Die Erstellung einer rechtmäßigen und mit der neuen Regelung konformen Datenschutzerklärung kostet einiges an Zeit und kann sehr rechercheintensiv sein. Die bisweilen schwer verständlichen Texte der Verordnung in die Praxis umzusetzen und dabei keinen Aspekt auszulassen, kann zur Herausforderung werden.

Mit ausreichend Zeit und dem nötigen Biss kann diese Herausforderung jedoch auch alleine gemeistert werden. Hier lohnt es sich jedoch, sich ausgiebig in Foren und Hilfeportalen zu informieren, um in keine Datenfalle zu tappen.

Hier lohnt es sich, den Fall an einen Fachmann weiterzugeben, etwa einen Anwalt, der sich mit Daten- oder Medienrecht gut auskennt und weiß, welche Punkte unbedingt in der Erklärung enthalten sein müssen. Dieser bearbeitet den Fall in aller Regel zügig und kann ebenso Ihre Fragen bezüglich einiger spezieller Sachverhalte beantworten.

Im Falle einer unabsichtlichen Zuwiderhandlung können empfindliche Geldbußen fällig werden. Je nach Schwere und Intention des Verstoßes gegen die DSGVO werden Strafen verhängt, diese können bei großen Unternehmen bis zu 300.000 € betragen.

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Autor:

Daniel Herndler ist Autor und Experte zu Themen, wie Business, Finanz und Arbeitnehmer in Österreich, und stellt alle Informationen und Inhalte, sowie kostenlose Vorlagen in Word und PDF in einfacher Sprache zur Verfügung.

Stand: 04/2024