Es ist von so gut wie allen Webseiten, Katalogen, Zeitungen, Verkaufsanzeigen, etc. bekannt: Das Impressum. Beinahe keine der genannten Medien kommt ohne es aus, es enthält alle wichtigen Kontaktdaten und stellt zudem eine rechtliche Identifikation dar.

Im Folgenden erfahren Sie, wie das Impressum rechtlich bewertet wird, wann es obligatorisch ist und welche Elemente es unbedingt enthalten sollte.

Was ist das Impressum?

Beim Impressum handelt es sich um einen Begriff, der ursprünglich aus dem Bereich des Journalismus und der Presse stammt. Es ermöglicht die Ansicht einiger Daten des Inhabers der Zeitung, so können Fragen und Anliegen direkt adressiert werden. Inzwischen hat sich das Impressum aber in alle Bereiche ausgebreitet und findet sich inzwischen auf Webseiten, Online-Shops, Apps und den Webauftritten von Unternehmen.

Wie wird das Impressum rechtlich bewertet?

Die Benutzung ist nicht etwa rein freiwillig: Der Gesetzgeber hat das Impressum bewusst in einige Vorgaben aufgenommen. Es gibt die sogenannte Impressumspflicht: Sie besagt, dass der Anbieter eine Kennzeichnung auf seiner Seite anbringen muss, damit er identifizierbar ist und eventuelle rechtliche Ansprüche direkt an ihn adressiert werden können.

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht, zum Beispiel wenn wichtige Elemente in der Aufführung fehlen oder sie vollständig nicht eingetragen sind, führt zur Abmahnung des Inhabers der Seite bzw. des Unternehmens. Zwar ist die Rechtsprechung hier nicht immer einer Meinung, einige Gerichte bewerten die Schwere eines solchen Verstoßes deutlich milder als andere. Trotzdem sollte jeder, der der Impressumspflicht unterliegt, dieser wie vorgeschrieben nachkommen und sich auf die sichere Seite bringen.

Was muss im Impressum aufgeführt werden?

Folgende Elemente müssen in der Kennzeichnung enthalten sein:

  • vollständiger Name und Nachname des Inhabers des Unternehmens/ der Seite, etc.
  • bei juristischen Personen (OHG, GmbH, etc.) müssen zusätzlich die Firmenbezeichnung, Rechtsformbezeichnung und der offizielle Vertreter angegeben werden.
  • die Adresse des Inhabers oder offiziellen Vertreters, das kann auch der Firmensitz sein (Straße, Stadt, Postleitzahl). Eine Adresse, unter der nur ein Postfach erreichbar ist, wird vom Gesetzgeber nicht akzeptiert, da auf diese Weise keine direkten Anliegen an den oder die Inhaber gerichtet werden können.

Wer muss überhaupt ein Impressum anlegen?

Im Bereich des Internets ist für alle geschäftsmäßigen Aktivitäten ein Impressum vorgeschrieben. Das trifft zu, wenn die Produkte oder Dienstleistungen, die auf einer Webseite angeboten werden, gegen Geld zu erwerben sind. Somit unterliegen z. B. Online-Shops, Sprachkurs-Anbieter, Fernuniversitäten, Fernwartungsdienste, etc. allesamt dieser Pflicht.

Unklar ist die Impressumspflicht bei relativ neuen Phänomenen des Internets, zum Beispiel bei Bloggern, Influencern oder Journalisten mit eigener Webseite. Normalerweise müssen Journalisten, die regelmäßig redaktionelle Inhalte auf ihrer Seite onlinestellen, ebenfalls ein Impressum anbringen. Die Grenze zu redaktionellen oder journalistischen Inhalten ist jedoch fließend und oft Auslegungssache, deswegen sind Gericht in einigen Ländern bisher zu keiner abschließenden Klärung gekommen.

Als Faustregel gilt jedoch: Nur wer eine Webseite aus rein privaten Gründen und ohne Werbeeinnahmen, kommerzielles Interesse, etc. betreibt, muss kein rechtlich ausreichendes Impressum auf der Seite integrieren.

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Autor:

Daniel Herndler ist Autor und Experte zu Themen, wie Business, Finanz und Arbeitnehmer in Österreich, und stellt alle Informationen und Inhalte, sowie kostenlose Vorlagen in Word und PDF in einfacher Sprache zur Verfügung.

Stand: 03/2024