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Eine Kündigung ist meist eine lang überlegte Angelegenheit. Immerhin sind einige Risiken mit der Kündigung verbunden. Wer sich dennoch entscheidet, das Arbeitsverhältnis zu beenden sollte auf einige Regelungen achten. Denn nur dann kann die Kündigung ihre volle Rechtskräftigkeit entfalten. Für einen sauberen Schnitt und um Ärger mit dem Chef zu vermeiden, sollte sich der Arbeitnehmer an alle geltenden Vorgaben halten.

Ganz wichtig ist es zu beachten, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Auf keinen Fall reicht eine mündliche Kündigung aus. Außerdem sollte das Schreiben persönlich an den Chef übergeben werden. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, die Entscheidung zu begründen.

Das muss bei einer Kündigung beachtet werden

Durch die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis einseitig beendet. Sie kann durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgen. Rechtliche Regelungen müssen unbedingt beachtet werden, da ein Formfehler zur Unwirksamkeit führen kann. Hat der Arbeitnehmer den Wunsch zu kündigen, sollte er dies dem Arbeitgeber mitteilen, bevor dieser das entsprechende Schreiben erhält.

Außerdem darf niemals aus dem Affekt heraus gekündigt werden. Nur weil sich der Arbeitnehmer von seinem Chef ungerecht behandelt fühlt oder es Streit mit den Kollegen gibt, sollte nicht direkt eine Kündigung erfolgen. Außerdem ist es nicht ratsam, das Unternehmen im Streit zu verlassen. Besonders wenn der Arbeitnehmer in der gleichen Branche bleiben möchte, ist es nicht unwahrscheinlich den ein oder anderen Kollegen im späteren Arbeitsleben wieder zu sehen. Erfolgt die Kündigung ohne feste Aussicht auf eine neue Anstellung, muss sich der Arbeitnehmer darauf gefasst machen, einige Zeit von seinen Ersparnissen zu leben. Denn der Erhalt von Arbeitslosengeld ist an Bedingungen geknüpft, die eventuell (noch) nicht vorliegen.

Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer

Möchte der Arbeitnehmer seine Anstellung kündigen, muss er ein schriftliches Schreiben verfassen. Es gibt dabei keine geltende Formvorlage, die zwingend genutzt werden muss. Jedoch empfiehlt es sich an einen Aufbau zu halten, der im Wesentlichen dem nun abgebildeten entspricht. Dadurch kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er keine wichtigen Informationen vergessen hat. Schließlich möchte er nicht riskieren, dass die Kündigung ihre Wirkung verliert.

Musterkündigung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis, das seit dem 01.04.2015 besteht fristgerecht und zum nächst möglichen Termin, den 30.06.2018.

Ich bitte Sie um die Anfertigung eines qualifizierenden Arbeitszeugnisses und eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung.

Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Erika Mustermann

Kündigungsschreiben-Vorlage

Es handelt sich dabei um die Punkte, die zwingend in dem Kündigungsschreiben enthalten sein müssen. Es steht dem Arbeitnehmer jedoch frei, weitere Informationen beizufügen. Dabei könnte es sich beispielsweise um den Grund der Kündigung handeln. Dieser muss nicht zwingend angegeben werden, häufig wünschen dies jedoch die Arbeitnehmer um ihr Handeln zu erklären. Wichtig ist jedoch, dass der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutlich erklärt wird.

Wichtig: Eine Kündigung sollte als Arbeitnehmer beim jeweiligen Arbeitgeber immer in schriftlicher Form mit Datum vorgelegt werden. Eine mündliche Kündigung ist zwar rechtlich auch möglich, jedoch ist damit der Zeitpunkt nicht schriftlich bestätigt. Man kann sich ein Kündigungsschreiben auch vom Arbeitgeber unterschreiben und damit bestätigen lassen.

Die häufigsten Kündigungsgründe

Auch wenn die Angabe des Kündigungsgrundes nicht erfolgen muss, ist es dennoch interessant zu wissen, welche Gründe von den Kollegen am häufigsten angegeben werden.

Auf Platz Nummer 1 steht dabei die Gesundheit. Es folgt Langeweile und Eintönigkeit am Arbeitsplatz, ebenso wie der Wunsch nach Veränderung und Abwechslung. Auch Probleme mit Kollegen oder dem Chef sind häufige Gründe für eine Kündigung. Erst an letzter Stelle steht das als zu niedrig empfundene Gehalt.

Das Kündigungsschreiben sollte allerdings nicht dafür benutzt werden, der eigenen Unmut über das Arbeitsverhältnis Luft zu machen. Der Arbeitnehmer sollte besser versuchen, sich im Guten und mit einer diplomatischen Antwort von dem Unternehmen zu trennen. Schließlich könnte er in seinem restlichen Berufsleben doch wieder mit diesem zu tun haben.

Die Kündigungsfristen

Kündigungsfrist: Das Kündigungsschreiben ist nur dann wirksam, wenn die richtige Frist betitelt wird. Nachdem die Probezeit abgelaufen ist, kann der Arbeitnehmer immer zur Mitte des Monats oder zum Ende des Monats kündigen. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen Regelungen. Viel wichtiger ist es zu beachten, was in dem individuellen Arbeitsvertrag steht. Es kann zu erheblichen Abweichungen kommen, welche der Arbeitnehmer durch seine Unterschrift akzeptiert hat.

Auch der Tarifvertrag legt wichtige Bestimmungen rund um die Kündigung fest. Nur in extremen Fällen ist eine fristlose Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers möglich. Gründe können Mobbing durch die Kollegen, Belästigung am Arbeitsplatz oder unregelmäßige Gehaltszahlungen sein. Bei einer fristlosen Kündigung muss ein Kündigungsgrund angegeben werden.

Resturlaub

Wer kündigt, denkt häufig nicht an seinen Resturlaub. Es empfiehlt sich jedoch, diesen gegen Ende der Kündigungsfrist aufzubrauchen. Diese Zeit kann der Arbeitnehmer dann nutzen, um beispielsweise Bewerbungsgespräche zu absolvieren. Zudem ist es vielen Arbeitnehmern in dieser Situation recht, die Kollegen und den Chef nicht mehr als nötig sehen zu müssen. Allerdings kann der Arbeitgeber den Urlaub auch ablehnen. Bei hoher Betriebsamkeit könnte dies beispielsweise der Fall sein. Ebenso darf der Arbeitnehmer den Resturlaub verordnen, wenn gerade weniger Arbeitskraft benötigt wird.

Bezug von Arbeitslosengeld nach Kündigung

Natürlich ist es nicht empfehlenswert, ohne die Aussicht auf eine neue Anstellung zu kündigen. Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in welchen kein Weg an dieser Entscheidung vorbei führt. Kündigt der Arbeitnehmer wird von einer so genannten „Eigenkündigung“ gesprochen. Diese bewirkt eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld bezahlt. Deshalb sollte sich der Arbeitnehmer ein finanzielles Polster zulegen, um die Zeit selbst zu überbrücken.

Lagen wichtige Gründe für die Eigenkündigung vor, wird diese Regelung allerdings aufgehoben. Dabei kann es sich beispielsweise um ein ähnliches Attest handelt, welches eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Ebenso ist der Umzug in eine andere Stadt ein wichtiger Grund, der zur sofortigen Auszahlung des Arbeitslosengeldes führt. Der Arbeitnehmer sollte sich bereits vor der Kündigung über diese Regelungen informieren und das Arbeitsamt kontaktieren. Dadurch kann ausgeschlossen werden, dass es zu einer Fristversäumnis kommt.

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Häufige Fragen und Antworten:

Das sollte man noch wissen:

Kann man während der Probezeit gekündigt werden?

Die Probezeit beträgt für Arbeitnehmer maximal einen Monat, für Lehrlinge kann sie bis zu drei Monate betragen. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig gelöst werden. Es gelten jedoch weder Kündigungs- noch Entlassungsschutz für den Arbeitnehmer in der Probezeit.

Bekommt man eine Abfertigung bei Kündigung während der Elternteilzeit?

Wird das Arbeitsverhältnis während der Elternteilzeit (Vater oder Mutter) nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) oder dem Väter-Karenzgesetz (VKG) durch eine Selbstkündigung, steht dem Arbeitnehmer die Hälfte der gesetzlichen Abfertigung zu, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen für fünf Jahre bestanden hat. Höchstens beträgt die Abfertigung dann das 3-fache des monatlichen Entgelts.

Gibt es einen Anspruch auf die Abfertigung (alt) durch Selbstkündigung?

Bei einer Selbstkündigung verliert man als Arbeitnehmer in der Regel den Anspruch auf die Abfertigung ALT. Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, bleibt dieser Anspruch für den Arbeitnehmer bestehen.

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Autor:

Daniel Herndler ist Autor und Experte zu Themen, wie Business, Finanz und Arbeitnehmer in Österreich, und stellt alle Informationen und Inhalte, sowie kostenlose Vorlagen in Word und PDF in einfacher Sprache zur Verfügung.

Stand: 03/2024