Sie möchten Ihren Mitvertrag kündigen bzw. auflösen? Kostenlose Vorlagen und Muster für das Kündigungsschreiben als Mieter oder Vermieter finden Sie hier zum Download!

Bei der Kündigung einer Mietwohnung oder eines Miethauses gilt es einiges zu beachten. Aus diesem Grund ist eine Vorlage dafür besonders praktisch, da sie schnell und unkompliziert ausgefüllt werden kann. Der Vermieter wird in dieser von der Auflösung des Mietvertrages informiert.

Die Kündigung

Da die Kündigung des eigenen Mietvertrages nicht zu den tagtäglichen Angelegenheit des Lebens gehört, wissen viele Mieter überhaupt nicht, wie sie diese zu verfassen haben. Besonders einfach ist es deshalb, eine Kündigungsvorlage zu nutzen. Auch ein Musterbrief ist eine gute Alternative. Dadurch läuft der Mieter nicht die Gefahr, ein ungültiges Kündigungsschreiben zu verfassen.

Was muss im Kündigungsschreiben enthalten sein?

Um eine Wohnung bzw. den Mietvertrag richtig aufzulösen, müssen im Schreiben folgende Punkte enthalten sein:

  • Die "Willensbekundung", dass die Wohnung bzw. das Haus gekündigt werden soll
  • Die Unterschriften aller Hauptmieter laut Vertrag
  • Die Adresse der Mietwohnung (inkl. Stockwerk)
  • Das Datum, zu dem der Mietvertrag geschlossen wurde
  • Die ensptechende Kündigungsfrist
  • Der letzte Tag des Mietverhältnisses
  • Ein Terminvorschlag für die fristgerechte Wohnungsübergabe
  • Die Bitte bzw. Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung durch den Vermieter
  • Die Bitte um Rückrahlung der hinterlegten Kaution

Gründe

Die Gründe für die Kündigung sind schier unendlich. Jedoch müssen sie im Kündigungsschreiben nicht angegeben werden. Ganz besonders wichtig ist es hingegen, dass die Kündigungsfrist gewahrt wird. Schließlich schützt sie im Ernstfall nicht nur den Mieter, sondern auch den Vermieter. Für den Fall dass der Mieter das Kündigungsschreiben aufsetzt, muss dem Vermieter genügend Zeit eingeräumt werden, um einen Nachmieter zu finden. Normalerweise beträgt diese Frist drei Monate.

Hält sich der Mieter nicht an die Kündigungsfrist, kann der Vermieter drei Monatskaltmieten einfordern. Diese Zahlung entfällt, wenn der Vermieter einen Nachmieter findet. Immerhin wird die Miete dann von diesem entrichtet und der Vermieter bleibt auf keinerlei Kosten sitzen. Wenn der Mieter die Kündigungsfrist nicht abwarten möchte, macht er sich am besten selbst auf die Suche nach einem Nachmieter. Dieser übernimmt dann die ausstehenden Kaltmieten bis zum Fristende. Der Vermieter muss allerdings seine Zustimmung zu dem neuen Mieter geben. Schließlich schließt er mit diesem den neuen Mietvertrag.

Eine schriftliche Vorlage für das Kündigungsschreiben nutzen

Ein Kündigungsschreiben aufzusetzen, fällt vielen Mietern schwer. Sie befürchten dabei Gefahr zu laufen, wichtige Punkte zu vergessen. Dadurch könnte es zu einer Ungültigkeit des Kündigungsschreibens kommen. Die Verwendung einer Vorlage ist zudem rechtlich vollkommen legitim. Es muss dabei nicht zwingend auf eine schriftliche Vorlage zurückgegriffen werden. Denn in Österreich herrscht in diesem Fall die so genannte Formfreiheit. Der Mieter bekommt somit nicht vorgeschrieben, wie genau das Kündigungsschreiben auszusehen hat.

Aus dem Schreiben muss nur eindeutig hervorgehen, wann genau das bestehende Mietverhältnis gekündigt wird. Eine abschließende Unterschrift ist allerdings zwingend erforderlich. Es ist empfehlenswert, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Denn dadurch hat der Mieter eine schriftliche Bestätigung. Damit hat er alles erforderliche getan, um sicherzustellen dass dieses den Vermieter auch tatsächlich erreicht.

Muster-Kündigungsschreiben

Es ist somit vollkommen legitim, eine Vorlage für die Kündigung des Mietverhältnisses zu nutzen. Im Folgenden soll gezeigt werden, wie diese aussehen könnte.

Kündigung des Mietvertrages (geschlossen am 01.04.2017)

Sehr geehrter Herr Vermieter,

Durch dieses Schreiben kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis, für die Immobilie in der Beispielstraße 8 in 1010 Wien.

Es greift die gesetzliche Kündigungsfrist, die drei Monate andauert. Das Mietverhältnis ist somit am 15.03.2018 beendet. Ich schlage Ihnen vor, dass es sich bei diesem Datum um den Übergabetermin handelt. Ich bitte um die Rückerstattung meiner Kaution, nach erfolgter Übergabe.

Sollten Besichtigungen in meiner Wohnung erfolgen, bitte ich sie mich vorab telefonisch zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Mieter

Die Kündigungsfrist nicht unterschätzen

Auf keinen Fall darf der Mieter den Fehler machen, die Kündigungsfrist zu unterschätzen. Sie ist in jeden Fall einzuhalten, und dient zum Schutz beider Parteien. Wurde die Kündigung von dem Vermieter ausgesprochen, würde dem Mieter die Möglichkeit dazu geben, sich in dieser Zeit eine neue Wohnung zu suchen. Dem Vermieter bietet sie dadurch Schutz, dass ihm drei Monate bleiben, um einen neuen Mieter zu finden.

Es steht im Mieter allerdings frei, bereits vor Beendigung der Frist Aus dem Objekt auszuziehen. Solange die Miete weiterhin bezahlt wird, stellt ein solches Handeln keine Rechtsverletzung dar.

Die Frist beginnt, sobald das Kündigungsschreiben den Vermieter erreicht hat. Wichtig ist es außerdem zu beachten, dass die Kündigungsfrist nicht in allen Fällen drei Monate beträgt. Was im Mietvertrag vereinbart wurde, geht der gesetzlichen Regelung vor. Hat der Mieter unterschrieben, dass die Kündigungsfrist vier Monate andauert, muss die Kündigung dementsprechend früher erfolgen.

Bedingungen

In Österreich ist gesetzlich geregelt, unter welchen Bedingungen eine Kündigung des Mietvertrages erfolgen darf. Der Vermieter darf das Verhältnis nur beenden, wenn spezielle Kündigungsgründe vorliegen. Der Mieter muss sich hingegen an deutlich weniger Gesetze halten. Beispielsweise muss er keinerlei Gründe für die Beendigung des Mietverhältnis angeben.

Die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter

Bisher wurde fast ausschließlich auf den Fall eingegangen, dass der Mieter das Mietverhältnis beenden möchte. Allerdings kann dieses Interesse auch von den Vermieter ausgehen. Spricht er eine Kündigung aus, muss er diverse Bedingungen beachten. Unter anderem ist er an andere Fristen gebunden. Diese werden immer länger, je älter der Mietvertrag ist. Außerdem muss er die Gründe für seine Entscheidung angeben. Dabei ist streng vorgeschrieben, welche Gründe zugelassen sind und welche nicht. Beispielsweise darf eine Kündigung von Seiten des Vermieters erfolgen, wenn sich der Mieter im Zahlungsverzug befindet.

Mahnung notwendig

Der Vermieter muss zuvor allerdings fristgerecht gemahnt haben. Auch strafbare Handlungen sind ein berechtigter Kündigungsgrund. Darunter würde etwa der Konsum von illegalen Substanzen in der Mietwohnung fallen. Lässt der Mieter die Wohnung für einen längeren Zeitraum leer stehen, kann der Vermieter ebenfalls eine Kündigung aussprechen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Leerstand krankheitsbedingt entstanden ist.

Der Vermieter hat ebenfalls das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen wenn Eigenbedarf besteht. Der österreichische Start geht dabei davon aus, dass dem Vermieter ein deutlicher Nachteil entsteht, wenn das Mietverhältnis weiterhin aufrecht erhalten bliebe. Es wird empfohlen, dass der Mieter die Vorlage des Eigenbedarfs überprüfen lässt. In diversen Fällen liegt dieser tatsächlich nicht vor.

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Autor:

Daniel Herndler ist Autor und Experte zu Themen, wie Business, Finanz und Arbeitnehmer in Österreich, und stellt alle Informationen und Inhalte, sowie kostenlose Vorlagen in Word und PDF in einfacher Sprache zur Verfügung.

Stand: 03/2024