Was regelt ein Auflösungsvertrag?
Der Auflösungsvertrag ist auch als Aufhebungsvertrag bekannt, es geht in beiden Fällen um die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Er wickelt auch zur gleichen Zeit die noch offenstehenden Aspekte ab wie Urlaub und Überstunden ab, bereinigt also gewissermaßen die Bilanz.
Wichtig: Ein Aufhebungsvertrag kann laut Arbeitsrecht nur schriftlich geschlossen werden. Ein mündlicher Vertrag ist nicht gültig, auch wenn ihn beide Parteien im Beisein von mehreren Zeugen mündlich anerkannt hätten. Das dient dem Schutz der Arbeitnehmer, damit diese nicht unwissentlich auf verbriefte Rechte oder Abfindungen verzichten und durch einen mündlichen Vertrag - der nicht mehr einsehbar ist - benachteiligt werden.
Was kann oder sollte ein einvernehmlicher Auflösungsvertrag beinhalten?
In der Gestaltung dieses Abkommens sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei, es müssen keine formalen Vorgaben beachtet werden. Das Datum der Unterzeichnung sowie das Auslaufen des Arbeitsverhältnisses müssen allerdings enthalten sein. Folgende Dinge sollten in einem Aufhebungsvertrag behandelt werden:
- ausstehende Zahlungen für den Arbeitnehmer (inklusive Überstunden, Gratifikationen, etc.)
- Abgabe des Dienstwagens und die Abrechnung eventueller Spesen oder Reisekosten
- wie verhält es sich nach der Kündigung mit der betrieblichen Altersvorsorge?
- nach vielen Jahren in einem Unternehmen werden meist Abfindungen gezahlt, deren Höhe und Zahlungsart wird ebenfalls hier festgehalten
- eventuelle Wettbewerbsverbote und Schweigepflicht über sensible Daten des Unternehmens (besonders im Nachrichten- Controlling- und Sicherheitsbereich)
Was bedeutet die Auflösung für den Kündigungsschutz?
Mit der Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag bestätigt der Arbeitnehmer sein Verzicht auf das immer geltende Recht des Kündigungsschutzes. Dieser beschützt Arbeitnehmer vor einem grundlosen, sehr kurzfristigen oder unberechtigten Verlust des Arbeitsplatzes und gehört zu den Grundfesten des Arbeitsrechts.
Zum Kündigungsschutz gehören auch der besondere Schutz während der Elternzeit, des Mutterschaftsurlaubs, von Betriebsräten, behinderten Personen oder während betrieblich geregelter Auszeiten. Auf diese Rechte verzichtet der Arbeitnehmer ausdrücklich und unwiderruflich.
Außerdem wird die sonst geltende Kündigungsfrist außer Kraft gesetzt. Sie beträgt mindestens 6 Wochen (bei kurzer Betriebszugehörigkeit) und kann bis zu 6 Monate gehen, wenn der oder die Angestellte länger als 25 Jahre im Betrieb beschäftigt war.
Von einer langen Kündigungsfrist profitiert laut landläufiger Meinung oft nur der Arbeitnehmer. Das ist zwar nicht direkt falsch, wenn sich jedoch die kurzfristige Chance auf eine neue Stelle auftut, kann eine monatelange Frist ein Klotz am Bein sein. Dann macht es Sinn, mit den Vorgesetzen über eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu sprechen.
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Häufige Fragen und Antworten:
Das sollte man noch wissen:
Was ist bei einer einvernehmlichen Kündigung zu beachten?
Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Mit der Unterschrift des Arbeitnehmers wird auf das Recht des Kündigungsschutz verzichtet. Mehr erfahren Sie online auf Vorlage.at.
Wo findet man eine Vorlage für eine Kündigung?
Eine kostenlose Kündigungsvorlage für die einvernehmliche Kündigung findet man im Internet, unter anderem auf Vorlage.at.
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