Der Pay-TV-Anbieter Sky hat sich im deutschsprachigen Raum als Marktführer für lineares Pay-TV-Entertainment etabliert und verzeichnet nach eigenen Angaben inzwischen 5 Mio. zahlende Kunden. Doch während des Abschlusses des Abos noch relativ simpel erfolgt, tauchen regelmäßig Fragen auf, wenn die Trennung erfolgen soll. Diesen sind wir nachgegangen und haben sie hier in kompakter Form zusammengefasst.

Sky-Abo kündigen

Wenn man mit dem aktuellen Programmangebot des Unternehmens unzufrieden ist, zu einem anderen Anbieter wechseln möchte oder die Kosten einfach zu hoch sind, kann man mit dieser Vorlage das Sky-Abo kündigen.

Darüber hinaus sollten sich aber auch zufriedene Kunden mit der Option intensiv auseinandersetzen. Dies ist auf die seit Jahren praktizierte Kundenbindung des Konzerns zurückzuführen: So werden Kündigungen vom Kundenservice fast immer von einem Rückholangebot zu günstigeren Konditionen gekontert. Und wenn man die Nerven hat, den Vertrag grundsätzlich direkt nach dem Abschluss zu kündigen, kann man das Programm zu deutlich verbilligten Konditionen, teilweise sogar unterhalb der für Neukunden, genießen. Daher hat Sky im deutschsprachigen Raum nur noch wenige Vollzahler zu verzeichnen.

Auf welchen Wegen kann die Kündigung eingereicht werden?

Der einfachste Weg das Sky-Abo zu kündigen, führt über die Homepage des Senders. Der Kunde loggt sich mit seiner Kundennummer und PIN in das persönliche Menü ein und sucht dort den Menüpunkt „Sky Abo kündigen“. In diesem befindet sich der Zugang zum Kündigungsverfahren, dass mit wenigen Klicks zu absolvieren ist.

Schriftliche Kündigung

Auf jenes Programm sollte man sich erfahrungsgemäß jedoch nicht verlassen, da erfolgte Kündigungen vom Zentralrechner des Unternehmens gerne ignoriert werden. Daher verspricht eine schriftliche Kündigung an [email protected] mehr Erfolg, die relativ einfach gestaltet werden kann. Nach der Angabe der Kundennummer genügt ein Einzeiler im Stile von:

„Ich möchte mein Abo mit der Laufzeit bis zum xx.xx.20xx fristgerecht und vollumfänglich kündigen. Zudem bitte ich nach Eingang dieser Mail um eine entsprechende Kündigungsbestätigung.“

Per Telefon

Falls auch auf diesem Wege keine Reaktion des Konzerns erfolgt, kann die Kündigung unter der Nummer 0180 6123 9000 auch telefonisch durchgegeben werden.

Abgesehen davon gibt es bei der Kündigung des Abo noch die jeweilige Kündigungsfrist zu beachten, die bei klassischen Abonnements 2 Monate und bei Sky Tickets 7 Tage beträgt. So muss die Zeitspanne bis zum Ablauf des Vertrages zum Zeitpunkt der Kündigung unter diesen Werten liegen, da der Vertrag ansonsten automatisch verlängert wird. Tages- uns Wochentickets müssen hingegen nicht gekündigt werden, weil ihre Gültigkeit nach Ablauf der gebuchten Sendezeit automatisch erlischt.

Was gilt es nach der Kündigung des Abos zu beachten?

Wenn Sky feststellt, dass ihre Dienstleistungen von einem Kunden nicht mehr erwünscht werden, wird schlagartig analysiert, wie niedrig man den Preis für das Rückholangebot ansetzen kann, um die Verluste in Grenzen zu halten. So ist nach erfolgter Kündigung mit erhöhtem Gesprächsbedarf der Sky-Mitarbeiter zu rechnen. Dies trifft besonders dann zu, wenn der abwanderungswillige Kunde nicht direkt aufs erste Angebot anspringt. Daher sinken die Konditionen umso mehr, je näher das Vertragsende rückt. Ein paar gewiefte Taktiker beziehen Sky auf diese Art schon erstaunlich günstig.

Sollte die Taktik jedoch einmal nicht greifen, sind die Smartcard und der Leihreceiver von Sky spätestens 2 Wochen nach dem Vertragsende auf eigene Kosten an den Absender zurückzusenden, um Konventionalstrafen zu vermeiden. Dafür muss man sich aber keine Gedanken um eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung machen, die mit der letzten Rechnung von Sky automatisch erlischt.

Weitere Informationen dazu finden Sie u.a. auf sky.at.

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Autor:

Daniel Herndler ist Autor und Experte zu Themen, wie Business, Finanz und Arbeitnehmer in Österreich, und stellt alle Informationen und Inhalte, sowie kostenlose Vorlagen in Word und PDF in einfacher Sprache zur Verfügung.

Stand: 03/2024