Der Dienstplan - was Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber wissen sollten
Er bringt Struktur in die Einteilung der Schichten (das ist besonders bei Fabriken mit drei oder vier Schicht-Systemen wichtig) und gibt den Mitarbeitern Sicherheit für die Planung der freien Tage.
Was ist der Dienstplan rechtlich gesehen?
Beim Dienstplan handelt es um die Ausübung der Weisungspflicht des Arbeitgebers. Was etwas nebulös klingt, besagt lediglich folgendes: Der Arbeitgeber hat das Recht, die Angestellten unter den allgemein geltenden Arbeitsbedingungen zur Erfüllung von Aufgaben einzuteilen. Welche das genau sind, wird im Arbeitsvertrag zu Beginn jeder Anstellung festgelegt, ebenso wie das vorherrschende Schichtsystem im Betrieb oder die geltende Einteilung an Wochenenden. Meistens ist im Arbeitsvertrag genau geregelt, wie viele Wochenenden - z. B. im Einzelhandel - im Monat durchgehend freigegeben werden und an wie viel Samstagen gearbeitet werden muss.
Was muss bei der Erstellung des Dienstplans beachtet werden?
Die Dienstpläne müssen immer im Einklang mit geltenden Vorschriften und Gesetzen aus dem Arbeitsrecht und dem Arbeitsschutzgesetzt stehen. Dazu zählen unter anderem:
- die Einhaltung der Maximalarbeitszeit (zwischen 10 und 12 Stunden darf ein Angestellter maximal arbeiten)
- Einhaltung der Pausenregelung (Faustregel: pro 8 Stunden müssen 60 Minuten Pause verfügbar sein, ab 9 Stunden mehr)
- Ruhezeiten: Es ist nicht zumutbar, einen Angestellten an einem Tag für die Spätschicht und am darauffolgenden Tag für die Frühschicht einzuteilen, mindestens 11 Stunden müssen dazwischen liegen.
- innerbetriebliche Vereinbarungen: Manche Mitarbeiter erhielten zum Zeitpunkt ihrer Einstellung einen anderen Vertrag als neuere Angestellte, ihre Einteilung auf dem Dienstplan muss mit den älteren Regeln in Einklang stehen
Was macht einen guten Dienstplan aus?
Ein guter Dienstplan ist vor allem eins: Regelkonform und fair allen Mitarbeitern gegenüber. Normalerweise übernimmt die Personalabteilung (Human Ressources) die Erstellung der Einteilung, bei dringenden Fragen oder Anliegen ist sie auch der Ansprechpartner.
Fühlen sich Mitarbeiter aufgrund der Dienstpläne unfair behandelt, sollte eine offene Kommunikation angeboten werden. Damit vermittelt das Unternehmen, dass die Anliegen ernst genommen werden, das steigert die Motivation unter der Belegschaft.
Zudem müssen bei vielen Schichte oft mehrere Personen zusammenarbeiten. Das muss in einem ausgewogenen Gleichgewicht stehen, zum Beispiel kann eine Vollzeitkraft mit viel Erfahrung maximal einen Auszubildenden betreuen, braucht dann aber zu Stoßzeiten zusätzliche Unterstützung. Dienstpläne müssen diese Dinge berücksichtigen und dafür sorgen, dass die Mitarbeiterzahl immer den Anforderungen der jeweiligen Tage angepasst ist.
Beispielsweise vermeiden einige Unternehmen im Einzelhandel, ihren Azubis in den ersten Wochen Schichten am Samstagnachmittag zu geben. Dort ist es oft hektischer als unter der Woche, regulären Mitarbeitern fehlt dann oft die Zeit, den Auszubildenden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Fazit
Um Arbeitnehmer vor Willkür und zu kurzfristigen Änderungen beim Dienstplan zu schützen, hat der österreichische Gesetzgeber bestimmten Vorgaben eingeführt. Zum Beispiel sollte ein Dienstplan für die nächsten beiden Wochen vor Ablauf der Woche einsehbar sein. Nur bei Krankheitsfällen oder in betrieblichen Ausnahmesituationen darf dieser dann eigenmächtig vom Unternehmen verändert werden, entfallene freie Tage sowie Überstunden müssen aber gutgeschrieben werden. Damit soll die Handlungsfreiheit der Mitarbeiter in ihrem Privatleben gesichert werden, damit diese nicht auf Abruf bereitstehen müssen.
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