Vertragspartner festlegen
Damit es später zu keinen Unklarheiten kommt, sollte im Pachtvertrag genau festgelegt werden, wer der Verpächter und Pächter ist. Bei Versäumnissen oder Fehlern können im schlimmsten Fall große wirtschaftliche Schäden entstehen. Bei Verträgen unter Einzelunternehmern ist die korrekte Bezeichnung von Nöten. Der Geschäftsführer einer GmbH ist unter anderem nicht dazu verpflichtet mit seinem Privatvermögen bei Problemen zu haften. Etwas anders ist es, wenn er sich dazu schriftlich verpflichtet. Mit der genauen Festlegung über Pächter und Verpächter lassen sich spätere Probleme vermeiden.
Inventar und Pachtgegenstand genau bezeichnen
Ebenfalls ist es wichtig den Pachtgegenstand im Vertrag anzugeben. Wer Räume verpachten möchte, sollte diese auch konkret bezeichnen. Dazu zählen zum Beispiel die Adresse und Lage im Gebäude wie "Obergeschoss links". Bei größeren Räumen innerhalb eines bestimmten Ortes gilt es diese mit einem Lageplan zu markieren. Er dient als Übersichtsdokument. Weiterhin empfiehlt sich die sorgfältige Beschreibung des Inventars. Vor allem bei der Beendigung eines Vertrags muss Klarheit geschafft werden mit welcher Ausstattung die Sachen zurückgegeben werden müssen.
Unklarheiten wegen Nutzungszweck vermeiden
In jedem Pachtvertrag sollte festgelegt werden, für welchen Zweck der Vertrag dienen soll. Die Überlassung von Räumen bis hin zum Inventar hat Einfluss auf den Pachtzins. Der Nutzungszweck ist auch wichtig im Falle von Mängeln oder Gewährleistungsansprüchen. Selbst bei einem Inventar für eine Gaststätte sind unterschiedliche Anforderungen zu stellen. Behördliche Genehmigungen für ein Gewerbe sollte auch nicht fehlen.
Einzelheiten zur Betriebskostenabrechnung
Im Wohnrecht, Gewerberaummietrecht und beim Pachtrecht gilt, dass der Verpächter die Nebenkosten beziehungsweise Betriebskosten zu tragen hat. Allerdings nur, sofern dies nicht eindeutig im Vertrag gekennzeichnet wurde. Deswegen sollte im Pachtvertrag eindeutig geregelt werden, wer die Nebenkosten neben dem Zins zahlen muss. Außerdem lassen sich die Rechte aus Pacht und Gewerbe frei vereinbaren. Im Bereich des Wohnraummietrecht gab es immer Beschränkungen, die beim Pachtvertrag nicht gelten.
Bestimmte Vertragslaufzeit festlegen
Generell besteht die Möglichkeit auf einen befristeten oder unbefristeten Pachtvertrag. In der Regel laufen die Verträge auf eine bestimmte Zeit. Diese hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Gerade bei größeren Investitionen ist es wichtig, dass der Pachtgegenstand auch für längere Zeiten abgesichert ist. Bei zu langen Laufzeiten gibt es oft nur wenig Spielraum für Anpassungen.
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